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Wohnungswirtschaft

EPBD in Kraft: Was Gebäudeeigentümer und Wohnungsunternehmen einplanen sollten

Die neue Gebäuderichtlinie erhöht den Druck auf Sanierung, Energieperformance, Dekarbonisierung und strategische Bestandsplanung.

6 Min.Fachlicher Stand: 28. Mai 2024Vorstände von Wohnungsunternehmen
Rückblickende Einordnung

Dieser Beitrag ordnet einen früheren regulatorischen Stand ein und wurde nachträglich erstellt. Er dient dem Verständnis der Entwicklung, nicht als tagesaktuelle Handlungsanweisung.

Kurz zusammengefasst

Die überarbeitete Gebäuderichtlinie (EPBD) setzt langfristige Ziele für die Energieperformance von Gebäuden. Für Wohnungsunternehmen wird die strategische Bestandsplanung zur Managementaufgabe.

Welche Ziele gelten für Wohn- und Nichtwohngebäude?

Die EPBD setzt Ziele für die schrittweise Verbesserung der Energieperformance des Gebäudebestands. Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies eine langfristige Planung von Sanierung und Dekarbonisierung.

Welche Daten werden für Portfolioplanung benötigt?

Energieeffizienzklassen, Energieträger, Verbräuche und Emissionen je Objekt bilden die Grundlage für eine belastbare Portfolioplanung.

Wie verbindet sich die EPBD mit einem Klimapfad?

Ein Klimapfad übersetzt die EPBD-Ziele in konkrete Investitions- und Maßnahmenentscheidungen und macht sie steuerbar.

Was Geschäftsführer jetzt entscheiden sollten

  • Energieeffizienzklassen des Bestands erfassen.
  • Sanierungs- und Investitionsplanung mit einem Klimapfad verbinden.
  • Klären, welche konkrete Entscheidung aus der Änderung folgt – nicht jede regulatorische Meldung erfordert sofortiges Handeln.

Checkliste

  • Datenlage zu Energieeffizienzklassen prüfen
  • Energieträger je Objekt dokumentieren
  • Investitionsplanung mit Klimapfad koppeln

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