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Geschäftsführung

Geschäftsführer-Briefing Juli 2026: Die fünf ESG-Entscheidungen für das zweite Halbjahr

Weniger unmittelbare Berichtspflicht, ein neuer freiwilliger Standard, Green-Claims-Regeln, CBAM und offene EPBD-Umsetzung verändern die Prioritäten.

7 Min.Fachlicher Stand: 16. Juli 2026Geschäftsführung, Vorstand

Kurz zusammengefasst

Das Briefing fasst fünf ESG-Entscheidungen für das zweite Halbjahr 2026 zusammen – von der Neubewertung des Anwendungskontexts bis zur Integration von Klima- und Gebäudedaten in Investitionsentscheidungen.

Anwendungs- und Stakeholderkontext neu bewerten

Mit den neuen Schwellenwerten sollten Unternehmen ihre unmittelbare Betroffenheit und die Erwartungen ihrer Stakeholder neu einordnen.

ESG-Daten nicht pausieren

Statt die Datenarbeit zu stoppen, sollten Unternehmen sich auf wiederverwendbare Kerndaten konzentrieren.

VSME als Referenz prüfen

Der VSME kann als Referenz für Kunden- und Bankanfragen dienen und unkoordinierte Einzelanfragen reduzieren.

Umweltclaims überprüfen und Klimadaten integrieren

Umweltclaims sollten vor September 2026 überprüft werden. Klima- und Gebäudedaten gehören in Investitionsentscheidungen.

Was Geschäftsführer jetzt entscheiden sollten

  • Den eigenen Anwendungs- und Stakeholderkontext neu bewerten.
  • ESG-Daten auf wiederverwendbare Kerndaten reduzieren.
  • VSME als Referenz für Kunden- und Bankanfragen prüfen.
  • Umweltclaims vor September 2026 überprüfen.
  • Klima- und Gebäudedaten in Investitionsentscheidungen integrieren.

Checkliste

  • Betroffenheit neu bewerten
  • Kerndaten definieren
  • Umweltclaims prüfen
  • Klimadaten in Investitionen einbinden

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