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Regulatorik

CBAM ist live: Welche Importeure jetzt Daten und Autorisierung brauchen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die definitive CBAM-Phase. Für Importe oberhalb des Massenschwellenwerts werden Autorisierung und Emissionsdaten relevant.

5 Min.Fachlicher Stand: 14. Januar 2026Einkauf, Geschäftsführung
Rückblickende Einordnung

Dieser Beitrag ordnet einen früheren regulatorischen Stand ein und wurde nachträglich erstellt. Er dient dem Verständnis der Entwicklung, nicht als tagesaktuelle Handlungsanweisung.

Kurz zusammengefasst

Mit der definitiven CBAM-Phase werden für bestimmte Importe Autorisierung und Emissionsdaten relevant. Betroffene Importeure sollten frühzeitig handeln.

Welche Waren und Importe sind betroffen?

CBAM betrifft bestimmte emissionsintensive Warengruppen. Betroffene Importeure sollten ihre Warenströme prüfen.

Welche Rolle spielt die 50-Tonnen-Schwelle?

Für Importe unterhalb eines Massenschwellenwerts gelten Erleichterungen. Oberhalb der Schwelle werden Autorisierung und Datenpflichten relevant.

Welche Lieferantendaten werden benötigt?

Emissionsdaten der importierten Waren müssen bei Lieferanten erhoben und dokumentiert werden.

Was Geschäftsführer jetzt entscheiden sollten

  • Betroffenheit anhand der Warengruppen prüfen.
  • Emissionsdaten bei Lieferanten anfragen.
  • Klären, welche konkrete Entscheidung aus der Änderung folgt – nicht jede regulatorische Meldung erfordert sofortiges Handeln.

Checkliste

  • importierte Warengruppen prüfen
  • Schwellenwert bewerten
  • Lieferantendaten anfordern

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer-, Prüfungs- oder Zertifizierungsberatung dar.

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