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Regulatorik

Neue Regeln gegen Greenwashing: Was Unternehmen bei Umweltclaims vorbereiten müssen

Allgemeine Aussagen wie klimafreundlich oder nachhaltig benötigen künftig belastbare Grundlagen, klare Bezugsgrößen und dokumentierte Nachweise.

5 Min.Fachlicher Stand: 06. März 2024Geschäftsführung, Marketing, Kommunikation
Rückblickende Einordnung

Dieser Beitrag ordnet einen früheren regulatorischen Stand ein und wurde nachträglich erstellt. Er dient dem Verständnis der Entwicklung, nicht als tagesaktuelle Handlungsanweisung.

Kurz zusammengefasst

Die EU verschärft die Regeln für Umweltaussagen. Pauschale Werbeversprechen ohne Nachweis werden riskant. Unternehmen sollten einen strukturierten Prozess für Claims etablieren.

Welche Aussagen sind besonders riskant?

Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ ohne konkrete Bezugsgröße und Nachweis sind besonders anfällig. Präzise, belegbare Aussagen sind vorzuziehen.

Welche Nachweise gehören in einen Claim-Prozess?

Zu jedem Umweltclaim gehören eine dokumentierte Datengrundlage, die zugrunde liegenden Annahmen, der Bezugszeitraum und die Systemgrenze. Diese Nachweise sollten zentral abgelegt und nachvollziehbar sein.

Wer sollte Umweltkommunikation freigeben?

Ein klarer Freigabeprozess mit fachlicher und rechtlicher Beteiligung verhindert unbelegte Aussagen. Verantwortlichkeiten sollten dokumentiert sein.

Was Geschäftsführer jetzt entscheiden sollten

  • Bestehende Umweltclaims auf Belegbarkeit prüfen.
  • Einen Freigabeprozess für Umweltkommunikation einführen.
  • Klären, welche konkrete Entscheidung aus der Änderung folgt – nicht jede regulatorische Meldung erfordert sofortiges Handeln.

Checkliste

  • Inventar aller aktiven Umweltclaims
  • Nachweisordner je Claim
  • Freigabeverantwortliche benennen

Quellen & Orientierung

Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts-, Steuer-, Prüfungs- oder Zertifizierungsberatung dar.

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